Der Engel vom Schuldenalarm leistet Ihnen Hilfestellungen, wenn Sie eine Privatinsolvenz vermeiden, aber mit Ihren Gläubigern einen Vergleich schließen wollen.
Es gibt unterschiedliche Gründe, wenn es um die Verschuldung geht. Dabei ist es nebensächlich, ob die finanziellen Verpflichtungen durch Eigenverschulden oder Fremdverschulden entstanden. Die Gläubiger wollen ihr Geld zurück. Zumeist mit Recht.
Allgemeines
Überschuldung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ist einmal die SCHUFA in Kenntnis gesetzt worden, kann man nicht einmal mehr seinen Stromversorger frei wählen. Arbeitgeber wollen sich nicht mit Lohnpfändungen rumplagen.
Gründe für einen Schuldenalarm
Privatinsolvenz
Eine Privatinsolvenz ist nicht immer die beste Lösung. Insbesondere dann nicht, wenn man seine Schulden schnell und legal loswerden will.
Bis man einen Termin bei der Schuldnerberatung bekommt vergehen in der Regel mindestens 3 Monate. Genug Zeit, um alle Gläubiger aufzulisten, inklusive eventueller Rückstände beim Beitragsservice.
Man muss auf die Gunst aller Gläubiger hoffen. Denn es kommt auch auf deren Zustimmung an. Das Amtsgericht hat auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Der gerichtlich bestellte Treuhänder fordert alle 6 Monate irgendwelche ausgefüllten Formulare an. Seine müsste man eigentlich auch bezahlen, aber die werden einem dann irgendwann vom Gericht erlassen.
Hat man die Schuldenzeit hinter sich, fordert das Amtsgericht ein nettes Sümmchen für deren Arbeit. Diese Schulden kann man aber in bestimmten Fällen stunden.
Schuldenalarm durch Inkassodienst ausgelöst
Viele Gläubiger verlieren die Geduld und verkaufen ihre Forderungen an Inkassodiensten weiter. Oftmals kaufen Inkassobüros Schulden auf, die bereits verjährt sind (siehe Verjährung). Von da an kann es richtig teuer werden, wenn man es falsch angeht, dann ist Schuldenalarm angesagt!
Einigt man sich dummerweise auf eine Ratenzahlung, dann können Jahre vergehen, bis man mit der Rückzahlung der Hauptschulden beginnt. Erst werden Inkassogebühren abbezahlt, dann Zinsen und am Ende erst die Hauptschulden.
Forderungen vom Inkassodienst dürfen nie ignoriert werden! Diese Terrier der Finanzwelt kennen alle Tricks und wenden oft auch selber welche an.
Ratenzahlungen mit einem Inkassodienst zu vereinbaren ist so ziemlich das Dümmste, was man im Leben machen kann. Dann sollte man eher auf den berühmten gelben Brief vom Mahngericht warten. Gründe für einen Teilwiderspruch finden sich in der Regel immer.
Gelben Brief erhalten
Gelbe Briefe vom Mahngericht lassen sich nur durch frühzeitige Bezahlung der Schulden oder durch außergerichtliche Einigung vermeiden.
Landet so ein gut erkennbarer Brief im Briefkasten, dann besteht Handlungsbedarf. Man hat 14 Tage Zeit, bis der Widerspruch, bzw. Teilwiderspruch beim Amtsgericht vorliegen muss. Versäumt man diese Frist, weil man sich beispielsweise auf Mallorca die Somme auf den Pelz brennen lässt, dann hat der Gläubiger ein Recht auf seine Forderungen.
Der Gläubiger macht ernst und will sein Geld sehen. Er war bereit für die Gebühren in Vorleistung zu treten. Ihnen soll das Lachen vergehen. So der Plan des Gläubigers. Dem gilt es nun Paroli zu bieten, denn man hat ja seine Gründe, warum man sich gegen die Bezahlung seiner Schulden wehrt
Ist die Hauptschuld nicht verjährt, sollte man die auch nicht mit einem pauschalen Widerspruch angehen. In den meisten Fällen ist Hauptforderung berechtigt.
Ein gut begründeter Teilwiderspruch kann – bei kleinen Forderungen – schon Wunder bewirken! Nicht alle Gläubiger wollen ihre Forderungen gerichtlich durchfechten. Und schon überhaupt nicht wegen Bearbeitungsgebühren von 80 Euro. In einer Niedrigzinsphase müssen 5% über dem Leitzins nicht gerechtfertigt sein…
Zu hohe Gebühren, ein zu hoch angesetzter Zinssatz oder generell das Einschalten eines Inkassobüros, können bereits als Begründung für den Teilwiderspruch genannt werden.
Je nach Höhe der Schulden gibt dann so ein Inkassobüro nach und strebt einen Vergleich an. Man kann, muss aber nicht darauf eingehen.
Der Gläubiger bekommt vom Mahngericht mitgeteilt, dass ein Teilwiderspruch eingelegt wurde. Nebst Begründung. Nun ist er im Zugzwang und verliert bei kleinen Forderungen schnell die Motivation weiterzumachen.
Es besteht Hogffnung den Schuldenalarm abzustellen
Verjährung
Wenn der Gläubiger keinen Titel erwirkt hat, dann können die Schulden schon nach 3 Jahren + X Monaten verjährt sein. Das ergibt sich aus § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Entstanden beispielsweise die Forderungen im Mai 2018, dann ist ab dem 1 Januar 2022 die Forderung verjährt.
Es gibt aber noch Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung und bestimmte Schulden die nicht verjähren. Bei Kaufverträgen und ähnlichen Schulden ist das aber eher unwahrscheinlich.
Schuldenvergleich
Will man nicht Jahre mit einer Privatinsolvenz verbummeln, dann bietet sich ein Schuldenvergleich an.
Je weniger man für einen Gläubiger greifbar ist, umso besser. Ein einfacher innerdeutscher Umzug reicht da nicht aus. Auskunftsfreudige Einwohnermeldeämter treten dann gerne einmal als Spielverderber auf. Mit geeigneten Druckmitteln kann man einen günstigen Schuldenvergleich erzielen.
Teilt man dem Gläubiger mit, dass bereits andere Gläubiger schneller waren und man sich einigen konnte, dann kann das die Verhandlungsbasis verändern. Die Ankündigung einer Privatinsolvenz hingegen ist eher ein stumpfes Schwert.
Immer mehr Gläubiger verdrücken sich ins Ausland. In ein Land, das nicht der EU angehört. Dazu mehr auf der Seite England-Service mit England-Adresse.